Voyages Emile Weber bietet seinen Kunden vielfältige Reiseversicherungsmöglichkeiten zu günstigen Konditionen an. Somit kann jeder Kunde seine Reiseversicherung ganz individuel abschließen.
Unsere Reisebüromitarbeiter beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten und Optionen.
Voyages Emile Weber und La Luxembourgeoise bieten Ihnen flexible Garantien, welche Ihnen erholsame Ferien erlauben!
Versicherte Risiken und Versicherungssummen pro Reisender:
Ihnen ist etwas zugestossen. Was tun....?
Garantierte Hilfeleistungen:
LA LUXEMBOURGEOISE
hat mit
ACL SERVICES S.A:
L-8080 BERTRANGE
54, rte de Lonwy,
vertraglich geregelt, dass die Organisation dieser Hilfeleistungen durch ACL-Services S.A. abgewickelt wird.
Sie brauchen Hilfe. Was tun?
Kontaktieren Sie die zentrale Hilfestelle
ACL Services S.A. , 24/24 Stunden
Per Telefon: (+352) 45 00 45-232
Oder kontaktieren Sie Voyages Emile Weber per Telefon: (+352) 35 65 75-1
Voyages Emile Weber und La Luxembourgeoise haben eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung unter den hier aufgeführten allgemeinen Bedingungen vereinbart:
Allgemeine Bedingungen
Artikel 1 – Vertragsbasis
Dieser Vertrag ist durch die Luxemburgische Gesetzgebung geregelt. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der vertragschliessenden Parteien werden durch die allgemeinen Bedingungen, die Verwaltungsbedingungen und die besonderen Bedingungen dieser Versicherungspolice bestimmt.
Artikel 2 – Wohnsitz
Der Wohnsitz des Versicherungsnehmers und/oder des Versicherten ist der rechtmässige Wohnsitz des Versicherungsnehmers welcher im Reisevertrag von Voyages Emile Weber aufgeführt ist, ausser ein Wohnsitzwechsel wurde der Gesellschaft offiziell mitgeteilt. Jede Änderung gilt für die Dauer des Vertrags. Vertragsänderungen, die durch die Gesellschaft an den Versicherungsnehmer mitgeteilt werden sind für alle Versicherten gültig. Alle Vertragsänderungen müssen schriftlich an den Sitz der Gesellschaft gerichtet sein.
Artikel 3 – Verjährungsfrist
Jede Handlung, welche von diesem Vertrag abweicht, verjährt nach einer Dauer von 3 Jahren vom Tag dieser Handlung an gerechnet. Sollte derjenige, der die Handlung macht, beweisen können, dass er erst zu einem späteren Zeitpunkt Kenntnis des Ereignisses hatte, beginnt die Frist erst ab diesem Datum, begrenzt auf 5 Jahre. Dies gilt nicht bei Betrug.
Artikel 4 – Gesetzgebung
Ohne Beeinträchtigung der Anwendung von internationalen Verträgen oder Abkommen, fällt jeder Einwand gegen diesen Vertrag zwischen dem Versicherungsnehmer und/oder dem Versicherten einerseits und der Gesellschaft andererseits, ausschliesslich unter die Kompetenz von Gerichten des Grossherzogtums Luxemburgs.
Artikel 5 – Generelle Ausschlüsse
Ausgeschlossen aus dieser Versicherung sind diese Schadensfälle:
a) durch Schäden oder schwerwiegende Fehler welche die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeiführen
b) bei Kriegsereignissen, innere Unruhen, Terrorismus- oder Sabotageakte, Erdbeben oder andere Naturkatastrophen, ausser der Versicherungsnehmer beweist, dass kein direkter oder indirekter Zusammenhang zwischen dem Schadensfall und dem einen oder anderen Ereignis besteht
c) bei direktem oder indirektem Zusammenhang mit Explosionen, Hitzeausbruch, Verstrahlung, Verseuchung durch Atomumwandlung oder Radioaktivität, sowie die Wirkungen von Strahlungen bei der Beschleunigung nuklearer Teilchen.
Artikel 6 – Versicherte Leistungen
Die Gesellschaft garantiert die Reiserücktrittskosten des Versicherten an den Versicherungsnehmer wenn dieser seine Reise durch die hier folgenden Umstände, solange diese bei Versicherungsabschluss nicht vorhergesehen werden konnten, nicht antreten kann:
a) Krankheit oder Unfall mit Körperschäden vom Versicherten mit ärztlichem Attest, welches belegt, dass der Versicherte seine Reise unter diesen Umständen nicht antreten kann;
b) Krankheit oder Unfall mit Körperschäden des Ehepartners, der Kinder, Vater, Mutter, Schwiegervater und Schwiegermutter
c) Tod des Ehepartners, der Kinder, Vater, Mutter, Schwiegervater und Schwiegermutter
d) Tod, Krankheit oder Unfall mit Körperschäden der Begleitperson des Versicherten welche das gleiche Zimmer teilt. Bei Krankheit oder Unfall muss durch ein ärztliches Attest belegt werden, dass durch den eingetretenen Schaden die Reise nicht angetreten, bzw nicht fortgesetzt werden kann;
e) Schwere Immobilienschäden am Gebäude welches Wohnsitz des Versicherten ist, verursacht durch Brand, Explosion, Sturm, Überschwemmung oder durch sonstige Phänomene dessen Ursprung spontane und aussergewöhnliche atmosphärische Störungen sind;
f) Aufforderung oder sonstige Ereignisse administrativer oder beruflicher Natur mit der ausdrücklichen Voraussetzung, dass der Versicherte keine vorherige Kenntnis des Datums dieser unten aufgeführten eingeschränkten Ereignisse bei der Unterzeichnung dieses Vertrages hatte:
a. Gerichtliche Aussage
b. Kündigung des Arbeitsverhältnisses des Versicherten oder seines Ehepartners durch den Arbeitgeber, durch diesen Vertrag abgesichert
c. Stornierung oder Abbruch der Reise bei Ursache den Tod, schwerer Krankheit oder schwerem Unfall der Urlaubsvertretung am Arbeitsplatz (schriftlicher Nachweis durch den Arbeitgeber erforderlich) oder der Beaufsichtigungsperson Ihrer minderjährigen oder behinderten Kinder.
Artikel 7 – Dauer der Versicherung
Die Garantie der Reiserücktrittskosten beginnt am Tag der Ausstellung des Vertrags, frühestens 30 Tage vor dem Antritt der Reise, unter der Bedingung, dass der Vertrag mindestens 15 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen wurde.
Artikel 8 – Nicht versicherte Risiken
Die Garantie der Gesellschaft entfällt wenn die Stornierung der Reise
a) bei einem Rückfall einer chronischen Krankheit welche ein gravierendes brutales und nahes Risiko beinhaltet
b) bei Schwangerschaftsbeschwerden ab dem 6. Monat
Artikel 9 – Verpflichtungen bei Schadensfall
Sollte der Versicherte gezwungen sein seine Reise durch die eine oder andere oben angeführte Ursache zu stornieren, ist er verpflichtet, dieses der Gesellschaft binnen 24 Stunden mitzuteilen und die geforderten Belege der Gesellschaft zukommen zu lassen.
Artikel 10 – Einschränkung der Garantien
Die Beteiligung der Gesellschaft beschränkt sich auf den Preis der Reise welcher vom Versicherten beim Versicherungsnehmer gezahlt wurde.
Diese Garantien stehen Ihnen gemäss Versicherungspolice n° 35/1401 zu und sind gegen Vorzeigen der komplett ausgefüllten und unterschriebenen Reisevertrages von Voyages Emile Weber, gültig. Die allgemeinen Bedingungen des Vertrages können Ihnen auf Anfrage ausgehändigt werden.
Vor jedem Anruf bitten wir Sie, so viele Daten als möglich zusammenzutragen, auf jeden Fall aber:
Falls kranke oder verwundete Personen zurückzuholen sind:
Falls verstorbene Personen zurückzuholen sind:
Falls versicherte Passagiere zurückzuholen sind:
Diese Garantien stehen Ihnen gemäss Versicherungspolice n° 35/1401 zu und sind gegen Vorzeigen der komplett ausgefüllten und unterschriebenen Reisevertrages von Voyages Emile Weber, gültig. Die allgemeinen Bedingungen des Vertrages können Ihnen auf Anfrage ausgehändigt werden.